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Auffrischimpfungen gegen das Coronavirus

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
seit dem 1. September 2021 können Auffrischimpfungen für besondere Personengruppen durchgeführt werden.
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration in Baden-Württemberg empfiehlt eine Auffrischimpfung nach vollständiger Immunisierung für Menschen über 80 Jahre, Personen, die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort leben. Weiterhin für Pflege- und Betreuungsbedürftige, die zuhause gepflegt und betreut werden sowie für Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche oder Personen, die aktuell eine immunsuppressive Therapie (Therapie die das Immunsystem unterdrückt) erhalten. Für Beschäftigte wie z.B. Pflegekräfte, die in den genannten Einrichtungen, ambulanten Pflege- oder Betreuungsdiensten sowie in medizinischen Einrichtungen arbeiten, wird eine Auffrischimpfung derzeit nicht grundsätzlich empfohlen. Bei individuellem Wunsch ist diese jedoch nach ärztlicher Aufklärung möglich. Auch Personen, die ausschließlich mit Vektorimpfstoffen geimpft wurden, können unabhängig von ihrem Alter oder einem anderen medizinischen Grund eine Auffrischimpfung erhalten. Die Auffrischimpfung wird mit einer einmaligen Impfstoffdosis mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe durchgeführt. Wurde im Rahmen der Grundimmunisierung bereits ein mRNA-Impfstoff eingesetzt, so erfolgt die Auffrischimpfung mit dem Impfstoff desselben Herstellers. Die Auffrischimpfung erfolgt frühestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie.
Herzlichst Ihr Team der Renchtalpraxis

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