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Leitlinienorientierte Medizin

Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht

Privatleistungen der Renchtalpraxis

Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht

Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen in schriftlicher Form festzulegen, welche medizinische Behandlung erfolgen soll, wenn Sie ihren Willen nicht mehr äußern können. Eine solche Situation kann eintreten, wenn z.B. das Gehirn dauerhaft geschädigt wurde. Sie können mithilfe einer Patientenverfügung für einen solchen Fall vorsorgen und Ihren Willen sowie ethische Ansichten schriftlich festhalten. Welche medizinische Behandlung Sie in einer solchen Situation noch möchten, kann somit frühzeitig festgelegt werden. In der Betreuungsverfügung kann ein Bevollmächtigter benannt werden, der dann für die weiteren medizinischen Behandlungen im Sinne der Patientenverfügung Sorge trägt. Unser Praxisteam berät Sie gerne und beantwortet Fragen zu Themen künstlicher Ernährung, lebensverlängernder Maßnahmen oder einer Organspende.

Was versteht man unter einer Patientenverfügung?

Sollte die Situation eintreten, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können, gibt es die Möglichkeit vorsorglich mittels einer Patientenverfügung schriftlich festzulegen, dass nur bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Sie können somit sicherstellen, dass stets ihr eigener Wille umgesetzt wird.

Was versteht man unter einer Betreuungsvollmacht?

Sollten Sie unerwartet durch Erkrankungen wie Schlaganfall, Demenz oder einen Unfall handlungsunfähig werden, wird durch ein Gericht ein Betreuer eingesetzt. Hier besteht die Möglichkeit noch in gesunden Tagen Einfluss auf diese Entscheidung zu nehmen. Sie können mittels einer Betreuungsvollmacht festlegen, wer im Bedarfsfall als Betreuer eingesetzt werden soll.

Sind eine Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht sinnvoll?

Wir empfehlen Ihnen, nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf und setzen Sie sich mit diesem wichtigen Thema auseinander.

Wann sollte ich eine Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht erstellen?

Hier gilt, je früher Sie sich über das Thema Gedanken machen, desto besser. Besprechen Sie dieses wichtige Thema gerne im Kreis Ihrer Familie. Wir stehen Ihnen anschließend jederzeit zur Seite.

Werden Patientenverfügungen in die Entscheidungsfindung miteinbezogen?

Liegt eine Patientenverfügung vor, erleichtert dies die Entscheidungsfindung. Sollte eine Situation eintreten in der Sie selbst nicht mehr entscheiden können, haben Sie somit die Möglichkeit trotz fehlender aktiver Entscheidung, dass ihre Ansichten und Wertvorstellungen in einer medizinischen Notfallsituation zum Tragen kommen.

Wir sind für Sie da

  • Sandra Lugowska
    Auszubildende
  • Dr. med. Ortrun Hatz
    Fachärztin für Allgemeinmedizin
  • Anja Plail
    Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung
  • Dr. med. Ulrike Ziegenhagel
    Fachärztin für Innere Medizin
  • Dr. med. Artur Domke
    Facharzt für Allgemeinmedizin
  • Dr. med. Wolfgang Keller
    Facharzt für Allgemeinmedizin
  • Bianca Springmann
    Medizinische Fachangestellte
  • Sabine Bruder
    Medizinische Fachangestellte
  • Dr. med. Inga Bürck
    Fachärztin für Anästhesie
  • Monika Roth
    Medizinische Fachangestellte