Das Jugendarbeitsschutzgesetz besagt, dass kein Arbeitgeber Jugendliche ohne eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung beschäftigen darf. Jugendliche müssen sich somit vor Eintritt ins Berufsleben von einem Arzt oder einer Ärztin auf ihren Gesundheitszustand untersuchen lassen. Dies soll verhindern, dass Jugendliche für Arbeiten eingesetzt werden, denen sie körperlich oder entwicklungsmäßig nicht gewachsen sind. Vor Aufnahme der Tätigkeit muss dem Arbeitgeber die Bescheinigung einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung vorliegen. Sie können diese Jugendarbeitsschutzuntersuchung vollständig in unserer Praxis durchführen lassen.
Wer zwischen 15 und 18 Jahre alt ist und eine Berufsausbildung beginnen möchte, muss sich medizinisch untersuchen lassen. Hier soll geklärt werden ob die gewünschte Tätigkeit auch ausgeführt werden kann. In Deutschland regelt dies das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung beinhaltet ein ausführliches Gespräch mit dem Bearbeiten eines Fragenbogens, einer Urinuntersuchung sowie einer körperlichen Untersuchung.
Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung wird von unseren erfahrenen Medizinischen Fachangestellten (MFA) sowie unseren Ärzten durchgeführt.
Die Kosten einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung werden vollständig von ihrer Krankenkasse übernommen.