Sind Sie beunruhigt wegen eines oder mehrerer Hautveränderungen? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir bieten Ihnen eine erste Einschätzung. Je nach Indikation führen wir die chirurgische Entfernung in unserer Praxis durch. Ab dem 35. Lebensjahr wird von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse alle zwei Kalenderjahre ein Hautkrebsscreening erstattet. Hierzu zählen ein Anamnesegespräch, die körperliche Inspektion, ein abschließendes Beratungsgespräch sowie gegebenenfalls eine Überweisung zum Dermatologen (Hautarzt).
Sollten Sie eine auffällige Hautveränderung entdecken, sprechen Sie uns gerne an. Die erste Einschätzung von Hautveränderungen kann in unserer Praxis durchgeführt werden. Meistens kann dies dann auch abschließend ohne hautärztliche Mitbeurteilung geklärt werden.
Mittels des Hautkrebsscreenings lassen sich alle Arten von Hautkrebs in einem frühen Stadium erkennen. Die Untersuchung wird entweder durch einen geschulten Hausarzt oder von einem Hautarzt durchgeführt. Zuerst wird in einem Vorgespräch der Gesundheitszustand des Patienten erfragt sowie eine mögliche familiäre Vorbelastung geklärt. Anschließend wird die gesamte Haut in Augenschein genommen. Abschließend erfolgt die Befundbesprechung.
Bis zu einer gewissen Größe und abhängig von der Lokalisation können auffällige Hautbefunde auch in unserer Praxis entfernt werden.
Bei unklaren oder sehr auffälligen Befunden erfolgt eine Überweisung zum Facharzt für Hauterkrankungen.