Das Ausstellen verschiedener Atteste wie z.B. bei Unfall für den Rechtsanwalt, für Versicherungen, Arbeitgeber, Arbeitsamt, Versorgungsamt, Rentenversicherung, Sportvereine, Führerschein etc., geht in aller Regel zu Lasten des privaten Auftraggebers und wird dann vom Arzt nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt. Benötigen Sie ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung, können Sie diesen Service gerne als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne.
Bei Bedarf erstellen wir verschiedene Atteste oder Bescheinigungen über den gesundheitlichen Zustand für Versicherungen, für den Arbeitgeber, Ämter, Fitness-und Sportstudios, etc.. Diese können jederzeit angefragt werden.
Wir versuchen natürlich Ihre Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten. Ein direktes Bearbeiten größerer Atteste und Bescheinigungen ist jedoch während der Sprechstunde nicht möglich.
Wir versuchen Ihre Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten.
Wir beraten Sie jederzeit gerne, wenn es um Bescheinigungen oder Atteste für z.B. Versicherungen geht. Diese Formulare können jedoch nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgestellt werden, sodass wir diese als Privatleistung in Rechnung stellen müssen.